Flyer mit Informationen zum Herkunftssprachenunterricht in Rheinland-Pfalz

Hier finden Sie einen Flyer mit Informationen zum Herkunftssprachenunterricht in Rheinland-Pfalz. Alle weiteren Informationen erhalten die Eltern und Sorgeberechtigten über Sdui bzw. über die KlassenlehrerInnen.

Download
HSU_Flyer_11.21.pdf
Adobe Acrobat Dokument 519.7 KB

Elterninformation: Unterricht bei extremen Witterungsbedingungen

Die landesweit vorgeschriebene Regelung zur Unterrichtserteilung bei extremen Witterungsbedingungen, wie z. B. bei starkem Schneefall oder bei extremer Glätte usw. gibt Folgendes vor: Grundsätzlich findet Unterricht statt. Unterricht, auch wenn er nur für einen Teil der Schülerinnen und Schüler erteilt werden kann, ist sinnvoller als genereller Unterrichtsausfall. Kinder, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht. Unabhängig davon liegt es in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob ihr Kind bei extremen Wettersituationen zu Hause bleibt. Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Entscheidung ihrer Eltern nicht in die Schule gekommen sind oder auch aufgrund von ausgefallenen Schulbusfahrten nicht in die Schule kommen konnten, erwachsen daraus keine Nachteile. Die Fehlzeiten sind also entschuldigt.
Für die Wartezeiten an Bushaltestellen bei extremen Wetterverhältnissen gibt es keine offizielle Vorgabe. Wenn Ihr Kind aber (nach der planmäßigen Abfahrtszeit des Busses) länger als 20 Minuten an der Haltestelle gewartet hat, sollte es nach Hause gehen. Wenn Sie Ihr Kind anschließend mit dem Auto zur Schule bringen sollten, müssen Sie es nach Unterrichtsschluss auch wieder abholen, da eine Rückfahrt mit dem Schulbus nicht sichergestellt ist. Diese Regelung besteht zwischen der Schule und den Busunternehmen. In den vergangenen Jahren fiel die Fahrt des Schulbusses ab und zu aufgrund der Wetterverhältnisse nach Unterrichtsschluss um 12.25 Uhr aus. Über den Ausfall dieser Fahrten wurde die Schule leider häufig zu kurzfristig informiert, sodass das Kollegium alle betroffenen Eltern telefonisch um die Abholung ihrer Kinder bitten musste. Uns ist bewusst, dass diese Situation auch für Sie mit Aufwand verbunden ist. Wir können an dieser Stelle nur um Ihr Verständnis bitten und auch daran erinnern, dass die Busfahrten in der Regel aufgrund von Sicherheitsbedenken ausfallen. In diesem Zusammenhang ist folgender Hinweis sehr wichtig: Wenn Sie neben Ihrem Kind auch andere Kinder der Schule mit Ihrem Auto nach Hause fahren, darf dies nur mit Einverständnis der jeweiligen Sorgeberechtigten geschehen, da Sie im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden können. Zudem müssen Sie für die Kinder, die Sie mitnehmen, einen Kindersitz bereithalten, sofern dieser erforderlich ist.
Des Weiteren möchten wir Sie darum bitten, dass Sie darauf achten, dass die Kleidung Ihres Kindes der Witterung angepasst ist. Gerne dürfen Sie für den Notfall einen Beutel mit Wechselkleidung in der Schule ablegen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!